Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ventelo GmbH

Stand: 01.09.2011

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für by-call-Dienste ("AGB") der Ventelo GmbH, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln ("Ventelo"), gelten für alle telekommunikationsgestützten Dienste, die auf Veranlassung des Teilnehmers unmittelbar im Wege des Einwahlverfahrens im Einzelfall mit oder ohne Voranmeldung (nachfolgend "Dienstleistungen" oder "by-call-Dienste") von Ventelo erbracht oder abgerechnet werden.

1.2 Ventelo erbringt by-call-Dienste unter den Marken und Bezeichnungen Ventelo01040, star79, 01097telecom, 01052telecom, 01012telecom, 01098tele.com, 010018, 010090, 01088telecom, 01011telecom, 010052telecom, 010088telecom, 01069telecom, smart79dienste, VoIP-star, smart86, smart91 und smart97.

1.3 Diese AGB gelten für alle by-call-Dienste der Ventelo auch wenn sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

1.4 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, auch wenn Ventelo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.



2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1 Der Vertragsschluss für by-call-Dienste der Ventelo kommt mit jeder erfolgreich hergestellten Verbindung mit dem Inhaber des Teilnehmer- oder Internetanschlusses ("Kunde") zustande, von welchem der Zugang zur Dienstleistung der Ventelo durch Anwahl der jeweiligen Betreiberkennzahl für call-by-call, einer Einwahlrufnummer für internet-by-call oder für smart79 Dienste (z.B. der Auskunftsdienstenummern 11822 und 11823), erfolgt ist.

2.2 Der Vertrag endet jeweils mit Unterbrechung der Verbindung. Hiervon unberührt bleiben eventuelle nachvertragliche Pflichten.

2.3 Der Kunde ist vor jedem Verbindungsaufbau mittels by-call-Diensten von Ventelo verpflichtet, sich über die für den jeweiligen Dienst aktuell geltenden Preise auf der Webseite des genutzten Dienstes (s. Ziffer 2.5) zu informieren. Diese Preise werden mit Zustandekommen der Verbindung Vertragsbestandteil.

2.4 Erforderliche Einwahlnummern und -daten sind auf der Webseite des jeweiligen Dienstes (vgl. Ziffer 2.5) hinterlegt.

2.5 Die AGB der Ventelo für by-call-Dienste sind im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ("Bundesnetzagentur") veröffentlicht. Der Kunde kann die AGB in der Geschäftstelle der Ventelo einsehen. Die AGB sind auf der Webseite der Ventelo unter www.ventelo.de sowie auf den Webseiten der einzelnen by-call-Dienste zum jederzeitigen Abruf durch den Kunden bereitgestellt unter www.01097telecom.de; www.star79.de, www.01052telecom.de, www.01012telecom.com, www.01098tele.com, www.010018.com, www.01088telecom.de, www.010090.com, www.01011telecom.de, www.01069telecom.com www.010052telecom.de, www.010088telecom.de, www.smart79dienste.de und für weitere Internetzugangsdienste unter www.smart79.de, www.voip-star.de, www.smart86.de, www.smart91.de oder www.smart97.de.

2.6 Für by-call-Dienste der Ventelo gelten die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die auf Grundlage des TKG erlassenen Rechtsverordnungen bzw. die seitens der Bundesnetzagentur auf der Grundlage des TKG erlassenen Allgemeinverfügungen und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auch wenn folgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.



3. BEREITSTELLUNG DER DIENSTLEISTUNG

3.1 Ventelo bietet dem Kunden bundesweit die Vermittlung von Telekommunikationsverbindungen im Verbindungsnetzbetrieb an.

3.2 Telefonverbindungen werden vom Kunden für jeden Einzelfall im manuellen oder automatischen Wahlverfahren mit der jeweiligen Betreiberkennzahl hergestellt (call-by-call). Internetzugangsverbindungen werden durch den Kunden für jeden Einzelfall mittels der bekannt gegebenen Einwahlparameter (Onlinediensterufnummer, sonstige Einwahlrufnummern, Passwörter) hergestellt (internet-by-call). Letztere gelten als bereitgestellt, sobald Daten vom und zum Internet übertragen werden können.

3.3 Vermittelt Ventelo den Zugang zum Internet, unterliegen weder übermittelte noch über das Internet herunter geladene Inhalte einer Überprüfung durch Ventelo, insbesondere nicht auf sog. Schadware wie z.B. Viren, Würmer oder Trojaner.

3.4 Dienstleistungen der Ventelo unterliegen Änderungen aufgrund von technischen Weiterentwicklungen oder gesetzlicher und/oder behördlicher Neuregelungen. Ventelo behält sich vor, ihre Dienstleistungen dem jeweils aktuellen rechtlichen Stand anzupassen. Die Verbindungstechnologie und die Verbindungsparameter (z.B. Einwahlnummern und -daten) können von Ventelo jederzeit geändert werden.

3.5 Voraussetzung für die Erbringung von by-call-Diensten der Ventelo ist ein Teilnehmernetzanschluss der Deutschen Telekom AG oder eines anderen Teilnehmernetzbetreibers, mit dem Ventelo eine Zusammenschaltungsvereinbarung getroffen hat.

3.6 Bei der Bereitstellung von Dienstleistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die im jeweiligen Ausland anzuwenden Gesetze, Verordnungen oder Verfügungen gültig. Sie können dazu führen, dass die Dienstleistung von Ventelo nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden können.

3.7 Bei internationalen call-by-call-Verbindungen erfolgt deren Zuordnung als Festnetz- oder Mobilfunkverbindung nach den im Zielland gültigen Bedingungen wie sie Ventelo vom Vorlieferanten auf der Grundlage der jeweils im Zielland gültigen Bestimmungen geliefert werden. Die Netzzuordnung richtet sich im Übrigen nach den jeweils gültigen, nationalen Nummernplänen (national numbering plans), die als internationaler Standard von der International Telecommunication Union (ITU-T) unter www.itu.int einsehbar sind.

3.8 Ventelo darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen, ohne dass ihre vertraglichen Pflichten davon berührt werden.



4. NUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN/MISSBRAUCHSVERBOT

4.1 Der Kunde wird keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten benutzen oder Eingriffe vornehmen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes der Ventelo, ihrer verbundenen Unternehmen oder des Netzes ihrer Vorleistungslieferanten führen können.

4.2 Ein Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ventelo an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zulässig. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch verbundene Unternehmen des Kunden gemäß § 15 ff. Aktiengesetz (AktG).

4.3 Beim Einsatz von an eine TK-Anlage angeschlossenen automatischen Wählgeräten (für z.B. Alarmanlagen, Brandmelder, Faxgeräte, Abrechnungsgeräte) hat der Kunde diese selbst zu überwachen, da die automatische Anwahl aufgrund der mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97,0% (s. Ziffer 5) ausfallen könnte.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Dienst sowie den Dienst selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
  • das Ventelo-Netz oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
  • keine Kettenbriefe, unzulässige Werbesendungen oder sonstige belästigende Nachrichten ("spam") oder Viren zu übertragen;
  • unter Beachtung der Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte wie Urheber- und Markenrechte zu nutzen;
  • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, vor allem die der §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), §126 StGB (Androhung von Straftaten), § 129a Abs. 3 StGB (Werbung für eine terroristische Vereinigung), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) und § 131 StGB (Gewaltdarstellung) sowie nicht gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen;
  • keine Inhalte zu übermitteln oder darauf hinzuweisen, die ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten oder das Ansehen von Ventelo und deren Dienste schädigen können.


  • 4.5 Der Kunde hat die ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf das Netz von Ventelo unter Verwendung seines Teilnehmeranschlusses zu verhindern. Hierzu wird der Kunde nur Endeinrichtungen verwenden, die dem Stand der Technik und den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechen. Der Kunde wird die vor oder nach dem Erwerb der Endeinrichtung erteilten Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.

    4.6 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 4.4, ist Ventelo berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen.

    4.7 Der Kunde haftet Ventelo für Schäden, die durch Verstöße gegen seine sich aus den Ziffern 4.4 und 4.5 ergebenden Pflichten entstehen und stellt Ventelo von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Ventelo ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, dass einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

    4.8 Der Kunde ist als Inhaber des Teilnehmernetzanschlusses verpflichtet, seinem beauftragten Teilnehmernetzbetreiber jede Änderung seiner Person, seines Namens oder seiner Bezeichnung (einschließlich der Rechtsform) oder seiner Anschrift oder selbige Daten eines Anschlussübernehmers unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht, hat der Kunde alle daraus resultierenden Nachteile oder Schäden im Zusammenhang mit der Berechnung der Entgeltforderungen der Ventelo zu verantworten.



    5. LEISTUNGSSTÖRUNGEN; AUSSETZUNG DER DIENSTLEISTUNG

    5.1 Das für die Erbringung von by-call-Diensten genutzte Telekommunikationsnetz der Ventelo hat eine über einen Zeitraum von 1 Jahr gemittelte Durchlasswahrscheinlichkeit von 97 %. 5.2 Zur Optimierung und Leistungssteigerung des Netzes sieht Ventelo Wartungsfenster außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vor. Diese liegen nachts zwischen 1:00 - 6:00 Uhr, können jedoch bei Bedarf auch tagsüber durchgeführt werden. Während der Wartungszeit kann Ventelo ihre technischen Einrichtungen im notwendigen und auf ein Minimum begrenzten Umfang außer Betrieb zu nehmen. 5.3 Ventelo kann die Dienstleistung jederzeit aussetzen und/oder die Übermittlung der vom Kunden bzw. Nutzer bereitgestellten Inhalte einstellen, wenn
  • dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der Dienstleistungen durchzuführen (vgl. Ziffer 5.2);
  • dies erforderlich ist, um einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten;
  • die Nutzung offensichtlich rechtswidrig oder missbräuchlich ist.


  • 6. HAFTUNG

    6.1 Ventelo haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne des TKG für Vermögensschäden im Falle vorsätzlicher Pflichtverletzung unbegrenzt sowie im Falle einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Höhe nach begrenzt auf maximal 12.500 Euro je Kunde, wobei die Haftung unabhängig von der Schadensart gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf maximal 10 Millionen Euro je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses und wegen einer Pflichtverletzung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne des TKG zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.

    6.2 Sofern und soweit Ventelo keine Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne des TKG (Ziffer 6.1) erbringt, haftet Ventelo nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

    6.3 Ventelo haftet unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher, grob fahrlässiger oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    6.4 Ventelo haftet nach dem Produkthaftungsgesetz.

    6.5 Ventelo haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten, z.B. die schuldhafte Verletzung der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Verfügbarkeit). Ventelo haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.

    6.6 Im Falle einer Haftung nach Ziffer 6.5 haftet Ventelo zudem beschränkt bis zu einer Höhe von 12.500 Euro je Schadensfall. Für mehrere Schadensfälle in einem Vertragsjahr ist die Haftung in der Summe auf 30.000 Euro begrenzt.

    6.7 Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Ventelo nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

    6.8 Die verschuldensunabhängige Haftung der Ventelo für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen nach dieser Ziffer 6 bleiben im Übrigen unberührt.

    6.9 Soweit die Haftung nach den vorstehenden Unterziffern bzw. nach Ziffer 6.6 wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ventelo.



    7. ENTGELTE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste ergeben und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den Geschäftsräumen von Ventelo bekannt gemacht sind.

    7.2 Der Kunde kann die gültigen Tarife auch auf der Homepage des gewünschten by-call-Dienstes zur Kenntnis zu nehmen und zwar
  • für den Dienst Ventelo 01040 unter www.ventelo.de;
  • für den Dienst star79 und star79surfen unter www.star79.de;
  • für den Dienst 01097 und 01097surfen unter www.01097telecom.de;
  • für den Dienst 01052 und 01052surfen unter www.01052telecom.de;
  • für den Dienst 01012 und 01012surfen unter www.01012telecom.com;
  • für den Dienst 01098 und 01098surfen unter www.01098tele.com;
  • für den Dienst 010018 und 010018surfen unter www.010018.com;
  • für den Dienst 010090 und 010090surfen unter www.010090.com;
  • für den Dienst 01088 und 01088surfen unter www.01088telecom.de;
  • für den Dienst 01011 und 01011surfen unter www.01011telecom.de;
  • für den Dienst 010052 und 010052surfen unter www.010052telecom.de;
  • für den Dienst 01069 und 01069surfen unter www.01069telecom.com;
  • für den Dienst 010088 und 010088surfen unter www.010088telecom.de;
  • für den Internet-Einwahldienst VoIP-star unter www.voip-star.de;
  • für den Internet-Einwahldienst smart86 by call unter www.smart86.de;
  • für den Internet-Einwahldienst smart91 by call unter www.smart91.de;
  • für den Internet-Einwahldienst smart97 by call unter www.smart97.de;
  • für den Internet-Einwahldienst smart79surfen mit Anmeldung unter www.smart79.de;
  • für smart79Dienste unter www.smart79dienste.de.

  • 7.3 Die Abrechnung erfolgt mit der in der Preisliste angegebenen Taktung. Soweit nicht in der Preisliste abweichend festgelegt, gilt eine Minutentaktung.

    7.4 Sämtliche Entgelte verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.

    7.5 Die Zahlungspflicht des Kunden für Dienstleistungsentgelte der Ventelo besteht für alle Verbindungen von seinem Teilnehmeranschluss, deren Nutzung er in zurechenbarer Weise hergestellt, ermöglicht, gestattet oder geduldet hat, also auch für Verbindungen, die durch Dritte verursacht wurden, es sei denn der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

    7.6 Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines entsprechenden Nachfolgezinssatzes berechnet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt Ventelo vorbehalten.



    8. RECHNUNGSSTELLUNG

    8.1 Die Entgelte gemäß Ziffer 7.2 können durch Abrechnung der Ventelo oder mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden (in der Regel die Telekom Deutschland GmbH) als Verbindungen der Ventelo GmbH in Rechnung gestellt werden.

    8.2 Die Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang der Telefonrechnung fällig und können vorbehaltlich abweichender Weisungen oder Bestimmungen der Ventelo mit befreiender Wirkung an den mit dem Einzug der Forderung beauftragten Teilnehmernetzbetreiber gezahlt werden.

    8.3 Hat der Kunde bei seinem Teilnehmernetzbetreiber einen Einzelverbindungsnachweis beauftragt, werden die Verbindungsleistungen von Ventelo in der Telefonrechnung einzeln aufgeführt. Der Kunde kann den Anspruch auf Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich und nur für künftige Verbindungen gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber geltend machen.

    8.4 Mit der Nutzung des by-call-Dienstes erklärt der Kunde ausdrücklich die Erweiterung einer dem Teilnehmernetzbetreiber wirksam erteilten Einzugsermächtigung auch auf die Forderungen aus der Benutzung der Dienstleistungen. Der Kunde beauftragt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen seinen mit dem Forderungseinzug ermächtigten Teilnehmernetzbetreiber auch mit deren Einzug.

    8.5 Forderungseinzüge erfolgen etwa 1 Woche nach Fälligkeit gemäß Ziffer 8.2. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Einzugs-Konto Sorge zu tragen.

    8.6 Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung eines Bankeinzuges fälliger Entgelte trägt der Kunde mindestens in Höhe von 10,- Euro, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. Ventelo steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen



    9. EINWENDUNGEN

    9.1 Der Kunde hat Rechnungen der Ventelo nach Zugang zu überprüfen. Einwendungen hat der Kunde schriftlich bei der auf der Telefonrechnung bezeichneten Anschrift geltend zu machen. Detaillierte Einwendungen gegen die mit der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers durch Ventelo geltend gemachten, nutzungsabhängigen Entgelte (Verbindungsaufkommen) sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, trifft Ventelo keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

    9.2 Ventelo sowie der Rechnung stellende Teilnehmernetzbetreiber sind nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verkehrsdaten zu löschen. Aus diesem Grund können anschließende Einwendungen gemäß § 45i Abs.2 TKG nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verkehrsdaten gegenüber dem Rechnung stellenden Teilnehmernetzbetreiber beauftragt hat.



    10. RECHTSFOLGEN BEI WIDERRUF UND RÜCKTRITT

    10.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen worden, dass er bei Fernabsatzverträgen über einen by-call-Dienst von Ventelo abweichend von den in § 357 Abs. 1 BGB bestimmten Rechtsfolgen im Fall des Widerrufs und des Rücktritts, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vertraglichen Entgelte (Ziffer 7) für die von Ventelo erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat.

    10.2 Durch Herstellung und Nutzung einer by-call-Verbindung von Ventelo erklärt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung dazu, dass Ventelo GmbH vor Ende der Widerrufsfrist von 14 Tagen mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

    10.3 Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn der Fernabsatzvertrag über einen by-call-Dienst vor Ausübung des Widerrufsrechtes vollständig erfüllt ist.



    11. ABTRETUNG / ZURÜCKBEHALTUNG / AUFRECHNUNG

    11.1 Gegen Forderungen von Ventelo kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

    11.2 Dem Kunden, der ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

    11.3 Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist zulässig, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.



    12. DATENSCHUTZ

    12.1 Ventelo darf personenbezogene Daten nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des TKG und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis zu gestalten, zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).

    12.2 Soweit für die ordnungsgemäße Vergütungsermittlung und Abrechnung erforderlich, erhebt und speichert Ventelo Verkehrsdaten. Diese werden von Ventelo in der Regel vollständig oder auf Wunsch des Kunden verkürzt gespeichert und spätestens 6 Monate nach Rechnungsversand gelöscht.

    12.3 Bei der fristgerechten Erhebung von Einwendungen oder Beschwerden des Kunden gegen Grund und Höhe der Rechnung ist Ventelo zur weiteren Speicherung der Verbindungsdaten berechtigt, bis die Einwendungen oder Beschwerden abschließend geklärt sind. Entsprechendes gilt, wenn die Rechnung nicht beglichen wurde.

    12.4 Ventelo darf Bestands- und Verkehrsdaten an von ihr beauftragte Dritte, z.B. Fakturierungs- und Inkassogesellschaften zum Zwecke der Rechnungserstellung und/oder des Forderungseinzuges übermitteln, sofern und soweit diese zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in demselben Umfang wie Ventelo verpflichtet sind.



    13. STREITBEILEGUNGSVERFAHREN

    13.1 Falls der Kunde die Verletzung eigener Rechte geltend machen kann, die ihm aus den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 TKG (Kundenschutz) sowie aus § 84 TKG (Universaldienstleistungen) zustehen, kann er gemäß § 47a TKG ein Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn einleiten.

    13.2 Das Schlichtungsverfahren ist kostenpflichtig und kann durch schriftlichen Antrag, per Brief oder Telefax, oder elektronisch im Onlineverfahren gestellt werden, falls eine Einigung mit Ventelo fehlgeschlagen ist. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesnetzagentur oder unter www.bundesnetzagentur.de erhältlich.



    14. SONSTIGES

    14.1 Der Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Ventelo kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.

    14.2 Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.



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